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Einzelmaßnahmen

Neben der Komplett-Sanierung zu einem Effizienzhaus, sind auch einzelne Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude förderfähig.
Wir beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch zu den Fördermöglichkeiten & Voraussetzungen.

Werden die Sanierungsmaßnahmen als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) umgesetzt, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.

Mögliche förderfähige Einzelmaßnahmen:

  • Wärmedämmung der Gebäudehülle
  • Austausch von Fenstern und Außen­türen
  • Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
  • Optimierung einer bestehenden Heizungs­anlage
  • Erneuerung, Optimierung oder der Einbau einer Lüftungs­anlage

Mögliche förderfähige Kosten:

  • Kosten der Maßnahme (z.B. Fenster/ Türen)
  • Baunebenkosten (Architekten- /Ingenieurleistungen)
  • Wiederherstellungskosten (Putz, Fliesen etc.)
  • Beratungs-, Planungs- und Bau­begleitungs­leistungen

Wichtig:
Damit Maßnahmen förderfähig sind, müssen sie bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.

Im Rahmen unserer Leistungen bieten wir Ihnen:

  • Beratung bzgl. sinnvoller und möglicher Förderungen
  • Erstellung notwendiger Bauteilberechnungen, sowie Unterlagen für den Förderantrag
  • fachliche Beratung für Sie und Ihre Handwerker während der Planungs- & Bauphase
  • Einreichung aller Unterlagen von der Antragstellung bis hin zum Abschluss der Maßnahme

Beratungsanfrage

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