Man unterscheidet zwischen einem verbrauchs- und einem bedarfsorientierten Energieausweis.
Wir informieren Sie gerne im persönlichen Gespräch darüber, welcher Ausweis für Ihr Objekt notwendig ist.
Gut zu wissen:
- Ein Energieausweis ist verpflichtend vorzulegen beim Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung.
- Die Gültigkeit eines Energieausweises ist auf 10 Jahre beschränkt, danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden.
Der Bedarfsausweis ermittelt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes auf Basis einer detaillierten Analyse vor Ort sowie vorhandener Bauunterlagen. Dabei werden die Gebäudehülle (z. B. Mauerwerk, Fenster, Dämmung) und die Anlagentechnik wie Heizung und Lüftung bewertet. Entscheidend ist der aktuelle energetische Zustand des Gebäudes, einschließlich Baujahr und durchgeführter Sanierungen.
Der Bedarfsausweis ist bei Neubauten verpflichtend und wird auch für ältere Gebäude benötigt, die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen und weniger als fünf Wohneinheiten haben.
Wichtig zu wissen:
Dank der umfassenden Analyse ist er deutlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis, da er unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten verlässliche Vergleichswerte liefert.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten eines Gebäudes. Grundlage sind die Abrechnungen von mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren für alle Wohneinheiten. Bei der Berechnung werden sowohl Leerstände als auch klimatische Unterschiede berücksichtigt (Klimafaktor), um vergleichbare Werte zu erhalten.
Er darf für Wohngebäude ausgestellt werden, die mindestens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen.
Wichtig zu wissen:
Der Verbrauchsausweis bildet vor allem das individuelle Nutzerverhalten ab. Daher kann der Energieverbrauch im gleichen Gebäude je nach Bewohner deutlich variieren.
Im Rahmen unserer Leistungen bieten wir Ihnen:
- vor Ort-Datenaufnahme & Überprüfung der vorliegenden Daten,
- Durchführung der notwendigen Berechnungen für einen Energieausweis
- Ausstellung & Registrierung des Energieausweises