Energieausweise

Hierbei unterscheidet man zwischen einem sog. Verbrauchsorientiertem und einem Bedarfsorientiertem Energieausweis. Welcher Ausweis erstellt werden muss, hängt von unterschiedlichen Faktoren wie dem Alter des Gebäudes, vorliegenden Daten als auch der Art des Gebäudes ab.

Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis, wie der Name bereits sagt, orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten. 

Er wird aus den Daten von mindestens drei vollen Abrechnungsjahren für alle Wohneinheiten eines Gebäudes erstellt.

Bei der Berechnung müssen länger andauernde Leerstände ebenso berücksichtigt werden, wie die lokalen Witterungsverhältnisse. Dies erfolgt durch die rechnerische Einbeziehung des so genannten Klimafaktors.

Zulässig ist ein Verbrauchsausweis für Wohnhäuser, die schon die WärmeschutzV (Wärmeschutzverordnung) von 1977 einhalten.

Da ein Verbrauchsausweis allerdings nur das Nutzerverhalten eines aktuellen Mieters oder Eigentümers offenlegt, kann sich der Verbrauch stark von Nutzer zu Nutzer im gleichen Gebäude unterschiedlich verhalten.

Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch eine Aufnahme der Daten vor Ort und durch Baupläne ermittelt.
Die energetische Beurteilung erfolgt anhand der baulichen Aspekten der Gebäudehülle ( Mauerwerk,Qualität der Fenster, Dämmung).
Entscheidend ist dabei allerdings der aktuelle Zustand. Hierbei werden u.a. das Baujahr und durchgeführte Sanierungsmaßnahmen, sowie die  Anlagentechnik (Heizungs- und/oder Lüftungsanlagen) berücksichtigt.

Der bedarfsorientierte Ausweis wird bei Neubauten obligatorisch ausgestellt. Verpflichtend hingegen ist er nur für alle Gebäude, die noch nicht die Vorgaben der WärmeschutzV (Wärmeschutzverordnung) von 1977 einhalten und weniger als fünf Wohneinheiten haben.

Der Bedarfsausweis ist auf Grund der detailierteren Erfassung aussagekräftiger als ein Verbrauchsausweis, da der Verbrauch sehr stark von der individuellen Nutzung abhängt und somit stark variieren kann.
 

Sie benötigen eine Energieausweis grundsätzlich immer für:

  • Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung
  • Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung

Zu beachten ist, dass ein Energieausweis immer für 10 Jahre gilt. Nach Ablauf dieser Zeit muss ein Neuer erstellt werden.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir erstellen für Sie Zeitnah Ihren Verbrauchs- / Bedarfsausweis.