Der Verbrauchsausweis, wie der Name bereits sagt, orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten.
Er wird aus den Daten von mindestens drei vollen Abrechnungsjahren für alle Wohneinheiten eines Gebäudes erstellt.
Bei der Berechnung müssen länger andauernde Leerstände ebenso berücksichtigt werden, wie die lokalen Witterungsverhältnisse. Dies erfolgt durch die rechnerische Einbeziehung des so genannten Klimafaktors.
Zulässig ist ein Verbrauchsausweis für Wohnhäuser, die schon die WärmeschutzV (Wärmeschutzverordnung) von 1977 einhalten.
Da ein Verbrauchsausweis allerdings nur das Nutzerverhalten eines aktuellen Mieters oder Eigentümers offenlegt, kann sich der Verbrauch stark von Nutzer zu Nutzer im gleichen Gebäude unterschiedlich verhalten.