Neben der Komplett-Sanierung zu einem Effizienzhaus, sind natürlich auch einzelne Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude förderungsfähig.
Hier sind grundsätzlich Förderungen für Ein-/ Zweifamilienhäuser
mit bis zu 2 Wohneinheiten möglich.
Pro Wohneinheit im Gebäude kann dabei maximal eine Summe von 50.000€ mit einem Zuschussbetrag von bis zu 20% (Höchstsumme 10.000€) gefördert werden.
Werden die Sanierungsmaßnahmen als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) umgesetzt, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.
Förderfähige Einzelmaßnahmen sind:
- die Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken als auch Bodenflächen
- der Austausch von Fenstern und Außentüren
- die Maßnahmen zu einem sommerlichen Wärmeschutz
- der Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
- die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage
- die Erneuerung, Optimierung oder der Einbau einer Lüftungsanlage