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Effizienz-Haus

Der Effizienz­haus-Standard sagt aus, dass je niedriger der Wert (KFW 85 bis 40), desto geringer ist der Energie­bedarf der Immobilie.
Als Referenz dient ein KfW-Effizienz­haus, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.

Der KfW-Effizienzhaus-Standard setzt sich grundsätzlich aus zwei Kriterien zusammen:

  • Wie hoch ist der Gesamt­energie­bedarf der Immobilie
  • Wie gut ist die Wärme­dämmung der Gebäude­hülle?

Dies wird mit den Werten Primärenergiebedarf und dem Transmissionswärmeverlust angegeben.

Energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Bestand­teil der Energie­wende und werden deshalb staatlich mit Krediten und/oder Zuschüssen gefördert. 

Da sich die Förderlandschaft des Bundes immer wieder verändert, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, ob und in welcher Art und Weise Ihr Vorhaben gefördert werden kann.

BEG Wohngebäude – WG – Neubau

Fördermöglichkeiten für den Neubau oder
Erstkauf eines neuen Effizienzhauses.

BEG Wohngebäude – WG – Sanierung

Fördermöglichkeiten für die Sanierung zum
bzw. Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.

Im Rahmen unserer Leistungen bieten wir Ihnen:

  • persönliche Beratung im Ersttermin zur Abklärung der grundsätzlichen Fördermöglichkeiten
  • Vor-Ort-Termine zur Datenaufnahmen und Baubegleitung
  • Erstellung sämtlicher energetischer Berechnungen und notwendigen Dokumente
  • Angebotsprüfungen, Abstimmung mit den Gewerken
  • Begleitung Ihrer Maßnahme von der Antragsstellung bis zur Auszahlung

Beratungsanfrage

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