Einzelmaßnahmen BAFA

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Neben der Komplett-Sanierung zu einem Effizienzhaus, sind natürlich auch einzelne Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude förderungsfähig.

Hier sind grundsätzlich Förderungen für Ein-/ Zweifamilienhäuser
mit bis zu 2 Wohneinheiten möglich.
Pro Wohneinheit im Gebäude kann dabei maximal eine Summe von 50.000€ mit einem  Zuschussbetrag von bis zu 20% (Höchstsumme 10.000€) gefördert werden.

Werden die Sanierungsmaßnahmen als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) umgesetzt, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.

Förderfähige Einzelmaßnahmen sind:

      • die Wärmedämmung von Außenwänden, Dach­flächen, Keller- und Geschoss­decken als auch Bodenflächen
      • der Austausch von Fenstern und Außen­türen
      • die Maßnahmen zu einem sommerlichen Wärmeschutz
      • der Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
      • die Optimierung einer bestehenden Heizungs­anlage
      • die Erneuerung, Optimierung oder der Einbau einer Lüftungs­anlage

Damit die Maßnahmen förderfähig sind, müssen sie bestimmte technische Mindest­anforderungen erfüllen. Dazu zählen

  • Baunebenkosten (Architekten- /Ingenieurleistungen)
  • Wiederherstellungskosten (Putz, Fliesen etc.)
  • Beratungs-, Planungs- und Bau­begleitungs­leistungen von Energieberater

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Förderungsmöglichkeiten,
die bei Ihren geplanten Maßnahmen möglich sind.